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Die einzelnen Führerscheinklassen
Klasse A |
Krafträder (unbeschränkt) |
Mindestalter: 18 Jahre (bei Direkteinstieg 25 Jahre) Vorbesitz einer Klasse: 2 Jahre Klasse A / begrenzt, (bei Direkteinstieg: nein) Einschluss von Klassen: A1 und AM Befristung / ärztliches Untersuchung: Nein / Sehtest erforderlich |
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Klasse A / begrenzt |
A2 Krafträder mit maximal 35 kW |
Mindestalter: 18 Jahre Vorbesitz einer Klasse: Nein Einschluss von Klassen: A1 und AM Befristung /ärztliche Untersuchnung: Nein / Sehtest erforderlich |
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Klasse 1A |
A1 Leichtkrafträder bis 1225ccm mit max. 11 kW |
Mindestalter: 16 Jahre Vorbesitz einer Klasse: Nein Einschluss von Klassen: AM Befristung / ärztliche Untersuchung: Nein / Sehtest erforderlich |
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Klasse AM |
Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor/max. 45km/h |
Mindestalter: 16 Jahre Vorbesitz einer Klasse: Nein Einschluss von Klassen: keine Befristung /ärztliche Untersuchung: Nein / Sehtest erforderlich |
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Klasse B / B17 |
Kraftwagen bis max. 3,5 t und max. 8 Sitzplätzen |
B 17 - Mindestalter: 17 Jahre B - Mindestalter: 18 Jahre Vorbesitz einer Klasse: Nein Einschluss von Klassen: L und AM Befristung / ärztliche Untersuchung: Nein / Sehtest erforderlich |
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Klasse BE |
bei Anhängerbetrieb mit mehr als 750 kg |
Mindestalter: 18 Jahre Vorbesitz einer Klasse: Klasse B Einschluss von Klassen L und AM Befristung / ärztliche Untersuchung: Nein / Sehtest erfforderlich |
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Klasse C |
Kraftwagen mit mehr als 3,5 t und mehr als 8 Sitzplätzen |
Mindestalter: 21 Jahre Vorbesitz einer Klasse: Klasse B Einschluss von Klassen: C 1 Befristung / ärztliche Untersuchung: Ja / Wiederholung jeweils nach 5 Jahren, bei Ersterteilung und bei jeder Verlängerung wird ärztliche und augenärztliche Untersuchung erforderlich |
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Klasse CE |
Lastzüge und Sattelkraftfahrzeuge mit Anhänger |
Mindestalter: 21 Jahre Vorbesitz einer Klasse: Klasse C Einschluss von Klassen: C 1 E, BE, T, sowie D1 sofern D 1, DE und D vorhanden Befristung / ärztliche Untersuchung: Ja / Wiederholung nach jeweils 5 Jahren, bei Ersterteilung und jeder Verlängerung wird ärztliche und augenärztliche Untersuchung erforderlich. |
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Klasse C1 |
Kraftwagen bis max. 7,5 t und max. 8 Sitzplätzen |
Mindestalter: 18 Jahre Vorbesitz einer Klasse: Klasse B Einschluss von Klassen: keine Befristung / ärztliche Untersuchung: Ja / ab dem 50ten Lebensjahr alle 5 Jahre bei Ersterteilung und jeder Verlängerung wird ärztliche und augenärztliche Untersuchung erforderlich. |
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Klasse C1E |
Bei Anhängerbetrieb mit mehr als 750 kg |
Mindestalter: 18 Jahre Vorbesitz einer Klasse: Klasse C 1 Einschluss von Klassen: BE sowie D1E, sofern Klasse D1 und DE, sofern D vorhanden Befristung / ärztliche Untersuchung: Ja / ab dem 50ten Lebensjahr alle 5 Jahre, bei Ersterteilung und jeder Verlängerung wird ärztliche und augenärztliche Untersuchung erforderlich. |
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Klasse D |
Kraftwagen zur Personenbeförderung mit mehr als 8 Sitzplätzen |
Mindestalter: 24 Jahre Vorbesitz einer Klasse: Klasse B Einschluss von Klassen: D 1 Befristung / ärztliche Untersuchung: Ja / bei Ersterteilung und ab dem 50. Geburtstag betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten, alternativ auch Fahreignungsgutachten. Zwischen Ersterteilung und dem 50. Geburtstag alle 5 Jahre ärztlichen und augenärztliches Gutachten |
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Klasse DE |
Kraftwagen der Klasse D und Anhängerbetrieb mit mehr als 750 kg |
Mindestalter: 24 Jahre Vorbesitz einer Klasse: Klasse D Einschluss von Klassen: BE, D1E sofern Klasse C1 vorhanden Befristung / ärztliche Untersuchung: Ja / bei Ersterteilung und ab dem 50. Geburtstag betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten, alternativ ist ein Fahreignungsgutschten erforderlich, Zwischen Ersterteilung und 50 Geburtstag alle 5 Jahre ärztliches und augenärztliches Gutachten erforderlich. |
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Klasse D1 |
Kraftwagen zur Personenbeförderung mit mehr als 8 - 16 Sitzen |
Mindestalter: 21 Jahre Vorbesitz einer Klasse: Klasse B Einschluss von Klassen: keine Befristung / ärztliche Untersuchung: Ja / bei Ersterstellung und ab dem 50. Lebensjahr betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten, alternativ Fahrtauglichkeitsgutachten. Zwischen der Ersterteilung und dem 50. Geburtstag alle 5 Jahre ärztliches und augenärztliches Gutachten |
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Klasse D1E |
Kraftwagen der Klasse D1, zulässige Gesamtmasse der Anhängers nicht größer als die Leermasse des Zugfahrzeuges, max. 12 t. |
Mindestalter: |
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Klasse T |
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Mindestalter: 16 Jahre, bis 40 km/h 18 Jahre, bis 60 km/h Vorbesitz einer Klasse: Nein Einschluss von Klassen: L und AM Befristung / ärztliche Untersuchung: Nein / Sehtest erforderlich |
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Klasse L |
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Mindestalter: 16 Jahre Vorbesitz einer Klasse: Nein Einschluss von Klassen: keine Befristung / ärztliches Untersuchung: Nein / Sehtest erforderlich |