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Die einzelnen Führerscheinklassen

Klasse A

Krafträder (unbeschränkt)

  Mindestalter:
18 Jahre (bei Direkteinstieg 25 Jahre)

Vorbesitz einer Klasse:
2 Jahre Klasse A / begrenzt, (bei Direkteinstieg: nein)

Einschluss von Klassen:
A1 und AM

Befristung / ärztliches Untersuchung:
Nein / Sehtest erforderlich


 

Klasse A / begrenzt

A2 Krafträder mit maximal 35 kW

  Mindestalter:
18 Jahre

Vorbesitz einer Klasse:
Nein

Einschluss von Klassen:
A1 und AM

Befristung /ärztliche Untersuchnung:
Nein / Sehtest erforderlich


 

Klasse 1A

A1 Leichtkrafträder bis 1225ccm mit max. 11 kW

  Mindestalter:
16 Jahre

Vorbesitz einer Klasse:
Nein

Einschluss von Klassen:
AM

Befristung / ärztliche Untersuchung:
Nein / Sehtest erforderlich


 

Klasse AM

Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor/max. 45km/h

  Mindestalter:
16 Jahre

Vorbesitz einer Klasse:
Nein

Einschluss von Klassen:
keine

Befristung /ärztliche Untersuchung:
Nein / Sehtest erforderlich


 

Klasse B / B17

Kraftwagen bis max. 3,5 t und max. 8 Sitzplätzen

  B 17 - Mindestalter: 17 Jahre
B - Mindestalter: 18 Jahre

Vorbesitz einer Klasse:
Nein

Einschluss von Klassen:
L und AM

Befristung / ärztliche Untersuchung:
Nein / Sehtest erforderlich


 

Klasse BE

bei Anhängerbetrieb mit mehr als 750 kg

  Mindestalter:
18 Jahre

Vorbesitz einer Klasse:
Klasse B

Einschluss von Klassen
L und AM

Befristung / ärztliche Untersuchung:
Nein / Sehtest erfforderlich


 

Klasse C

Kraftwagen mit mehr als 3,5 t und mehr als 8 Sitzplätzen

  Mindestalter:
21 Jahre

Vorbesitz einer Klasse:
Klasse B

Einschluss von Klassen:
C 1

Befristung / ärztliche Untersuchung:
Ja / Wiederholung jeweils nach 5 Jahren, bei Ersterteilung und bei jeder Verlängerung wird ärztliche und augenärztliche Untersuchung erforderlich


 

Klasse CE

Lastzüge und Sattelkraftfahrzeuge mit Anhänger

  Mindestalter:
21 Jahre

Vorbesitz einer Klasse:
Klasse C

Einschluss von Klassen:
C 1 E, BE, T, sowie D1 sofern D 1, DE und D vorhanden

Befristung / ärztliche Untersuchung:
Ja / Wiederholung nach jeweils 5 Jahren, bei Ersterteilung und jeder Verlängerung wird ärztliche und augenärztliche Untersuchung erforderlich.


 

Klasse C1

Kraftwagen bis max. 7,5 t und max. 8 Sitzplätzen

  Mindestalter:
18 Jahre

Vorbesitz einer Klasse:
Klasse B

Einschluss von Klassen:
keine

Befristung / ärztliche Untersuchung:
Ja / ab dem 50ten Lebensjahr alle 5 Jahre bei Ersterteilung und jeder Verlängerung wird ärztliche und augenärztliche Untersuchung erforderlich.


 

Klasse C1E

Bei Anhängerbetrieb mit mehr als 750 kg

  Mindestalter:
18 Jahre

Vorbesitz einer Klasse:
Klasse C 1

Einschluss von Klassen:
BE sowie D1E, sofern Klasse D1 und DE, sofern D vorhanden

Befristung / ärztliche Untersuchung:
Ja / ab dem 50ten Lebensjahr alle 5 Jahre, bei Ersterteilung und jeder Verlängerung wird ärztliche und augenärztliche Untersuchung erforderlich.


 

Klasse D

Kraftwagen zur Personenbeförderung mit mehr als 8 Sitzplätzen

  Mindestalter:
24 Jahre

Vorbesitz einer Klasse:
Klasse B

Einschluss von Klassen:
D 1

Befristung / ärztliche Untersuchung:
Ja / bei Ersterteilung und ab dem 50. Geburtstag betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten, alternativ auch Fahreignungsgutachten. Zwischen Ersterteilung und dem 50. Geburtstag alle 5 Jahre ärztlichen und augenärztliches Gutachten


 

Klasse DE

Kraftwagen der Klasse D und Anhängerbetrieb mit mehr als 750 kg

  Mindestalter:
24 Jahre
 
Vorbesitz einer Klasse:
Klasse D
 
Einschluss von Klassen:
BE, D1E sofern Klasse C1 vorhanden
 
Befristung / ärztliche Untersuchung:
Ja / bei Ersterteilung und ab dem 50. Geburtstag betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten, alternativ ist ein Fahreignungsgutschten erforderlich, Zwischen Ersterteilung und 50 Geburtstag alle 5 Jahre ärztliches und augenärztliches Gutachten erforderlich.
 
 


 

Klasse D1

Kraftwagen zur Personenbeförderung mit mehr als 8 - 16 Sitzen

  Mindestalter:
21 Jahre
 
Vorbesitz einer Klasse:
Klasse B
 
Einschluss von Klassen:
keine
 
Befristung / ärztliche Untersuchung:
Ja / bei Ersterstellung und ab dem 50. Lebensjahr betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten, alternativ Fahrtauglichkeitsgutachten. Zwischen der Ersterteilung und dem 50.
Geburtstag alle 5 Jahre ärztliches und augenärztliches Gutachten
 


 

Klasse D1E

Kraftwagen der Klasse D1, zulässige Gesamtmasse der Anhängers nicht größer als die Leermasse des Zugfahrzeuges, max. 12 t.

 

Mindestalter:
21 Jahre
 
Vorbesitz einer Klasse:
Klasse D 1
 
Einschluss von Klassen:
BE sowie C1E, sofern C1 vorhanden
 
Befristung / ärztliche Untersuchung:
Ja / bei Ersterteilung und ab dem 50. Lebensjahr betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten, alternativ auch Fahrtauglichkeitsgutachten. Zwischen Ersterteilung und dem 50.
Lebensjahr alle 5 Jahre ärztliches und augenärztliches Gutachten erforderlich.



 

Klasse T

 

  Mindestalter:
16 Jahre, bis 40 km/h
18 Jahre, bis 60 km/h
 
Vorbesitz einer Klasse:
Nein
 
Einschluss von Klassen:
L und AM
 
Befristung / ärztliche Untersuchung:
Nein / Sehtest erforderlich
 


 

Klasse L

 

  Mindestalter:
16 Jahre
 
Vorbesitz einer Klasse:
Nein
 
Einschluss von Klassen:
keine
 
Befristung / ärztliches Untersuchung:
Nein / Sehtest erforderlich